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Piercing bei Minderjährigen!

 

Personen unter 18 Jahren gelten in Deutschland als minderjährig. Die Rechte und Pflichten der Minderjährigen werden per Jugendschutzgesetz geregelt.

 

 Jugendliche ab 14 Jahren werden unter Einbeziehung folgender Punkte bei uns gepierct:

Anwesenheit eines Erziehungsberechtigen;

Ausweis /Ausweiskopie des Erziehungsberechtigten;

 Ausweis / Ausweiskopie der zu piercenden Person;

ausgefüllte Einverständniserklärung

 

Bei Jugendlichen zwischen 16 & 18 Jahren ist es ausreichend, wenn der Jugendliche folgende Dokumente vorweisen kann:

Ausweis /Ausweiskopie des Erziehungsberechtigten;

 Ausweis / Ausweiskopie der zu piercenden Person;

ausgefüllte Einverständniserklärung

 

Folgende Angaben sind in der Einverständniserklärung zu machen:

Name und Anschrift des Jugendlichen und Elternteils

Geburtsdatum des Jugendlichen und Elternteils

Die Einverständniserklärung ist von beiden zu unterschreiben

 

Alternativ zum Personalausweis werden folgende Dokumente akzeptiert:

Reisepass, Führerschein, Kinderausweis, Aufenthaltsgenehmigung

 

Sollten bei einem Minderjährigen beide Elternteile verstorben sein, so müssen alle oben genannten Dokumente von dem gesetzlichen Vormund ausgestellt werden.

 

Wenn weitere Fragen zu den benötigten Dokumenten auftreten, sollten diese VOR einem Besuch mit uns telefonisch geklärt werden. Um rechtlich einwandfrei Minderjährige piercen zu können, müssen alle Dokumente vorhanden sein.

 

Einverständniserklärung für das Anbringen eines Piercings bei Minderjährigen

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